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HACCP

HACCP in der Schädlingsbekämpfung

Einbindung der Schädlingsbekämpfung in das HACCP-Konzept
(Hazard Analysis Critical Control Points).

1. Einleitung | 2. Schädlinge | 3. Kontrollsysteme für Schädlinge | 4. Festlegung der kritischen Punkte | 5. Verifikation der Überwachungssysteme | 6. Regelmäßige Kontrolle der Befallssituation | 7. Korrekturmaßnahmen | 8. Dokumentation


1. Einleitung

Das HACCP-Konzept basiert auf der Ermittlung von kritischen Punkten (CCP, Critical Control Points) an denen eine Verunreinigung von Lebensmitteln entstehen kann. Dort werden Kontrollsysteme eingerichtet, mit denen eine mögliche Verunreinigung festgestellt bzw. verhindert werden kann. Dieses HACCP-Konzept ist ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene, der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Die Verordnungen treten in Deutschland am 1.1.2006 in Kraft und ersetzen die nationalen Verordnungen wie z. B. Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV vom 5.8.1997), das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), Eiprodukte Verordnung, Fleischhygiene Verordnung, Hackfleischverordnung, etc..

Bei der o.g. Verordnung ist Forderung nach Eigenkontrollen sowie der Dokumentation festgeschrieben.

Von tierischen Schädlingen wie Schaben, Ratten, Mäuse, Fliegenarten, Pharaoameisen, Vorratsmotten usw. geht ein erhebliches Risiko für die Verunreinigung von Lebensmitteln aus. Neben der Übertragung von pathogenen Keimen können Schädlinge durch ihre Exkremente und Kadaver Lebensmittel verunreinigen. Von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann ein erhebliches Risiko durch die Kontamination der Lebensmittel durch insektizide und rodentizide Präparate ausgehen. Aus diesem Grund sollte die Schädlingsbekämpfung in lebensmittelverarbeitenden Betrieben in das Hygienekonzept integriert werden.


2. Schädlinge

Die größte Bedeutung für lebensmittelverarbeitende Betriebe besitzen Schaben, Hausmäuse und Wanderratten sowie Fliegenarten. Für getreideverarbeitende Betriebe sowie für die Tiernahrungsindustrie und den Lebensmittelhandel besitzen vorratsschädigende Insekten wie die Dörrobstmotte, die Speichermotte und die Mehlmotte sowie Reismehlkäfer und Plattkäfer eine große Bedeutung.


3. Kontrollsysteme für Schädlinge

Für die wichtigsten Schädlinge im Lebensmittelbereich werden bereits Überwachungssysteme kommerziell angeboten.

  1. Zur Überwachung eines Befalls mit Schaben werden Klebefallen mit speziellen Lockstoffen aufgestellt. Diese Schabenmonitoring-Fallen können als spritzwassergeschützte Ausführung aus Kunststoff oder aus Pappe verwendet werden.
  2. Zur Kontrolle des Befalls mit Hausmäusen werden Mäuseköderstationen (stabile Kunstoffausführung oder Pappe) aufgestellt und mit festen Köderblocks bestückt. Anhand der Fraßspuren an der Festködern kann dann ein Befall festgestellt werden.
  3. Zur Überprüfung des Befalls mit Wanderratten werden im Außenbereich zugriffssichere Rattenköderstationen aus stabilem Kunststoff oder Metall fest installiert. Die Kontrolle der Befallssituation wird auch hier anhand der Fraßspuren an den Festködern festgestellt.
  4. Zur Überwachung des Befalls mit Vorratsmotten werden Delta- oder Trichterfallen aufgehängt, die mit einem Sexuallockstoff ausgerüstet sind. In den Sommermonaten sollten diese Fallen wöchentlich kontrolliert werden. Die Befallssituation wird anhand der gefangenen Tiere festgestellt.
  5. Fliegen können durch bauliche Maßnahmen ferngehalten werden. Ist dieses nicht möglich, können UV-Licht-Fanggeräte eingesetzt werden. Speziell für den Lebensmittelbereich werden UV-Licht-Fallen mit Klebeflächen angeboten, bei denen eine Kontamination der Lebensmittel durch Insektenbruchstücke ausgeschlossen ist. Zusätzlich können die Klebeflächen zu Bestimmung der Befallsstärke und der Befallsart herangezogen werden.

4. Festlegung der kritischen Punkte

Die größte Bedeutung für lebensmittelverarbeitende Betriebe besitzen Schaben, Hausmäuse und Wanderratten sowie Fliegenarten. Für getreideverarbeitende Betriebe sowie für die Tiernahrungsindustrie und den Lebensmittelhandel besitzen vorratsschädigende Insekten wie die Dörrobstmotte, die Speichermotte und die Mehlmotte sowie Reismehlkäfer und Plattkäfer eine große Bedeutung.


5. Verifikation der Überwachungssysteme

Zur Überprüfung des Gesamtsystems wird ein Befallsbuch ausgelegt, wo alle Mitarbeiter Beobachtungen über das Auftreten von Schädlingen festhalten können. Wird ein Schädlingsbefall außerhalb der PCP’s festgestellt, muß das System auf diese Lokalitäten ausgeweitet werden.


6. Regelmäßige Kontrolle der Befallssituation

Im Rahmen der Eigenkontrollen wird das gesamte Monitoringsystem 6 - 8 mal im Jahr kontrolliert und verbrauchtes Material ersetzt. Die Vorratsmottenfallen werden in den Monaten von Mai bis September wöchentlich von hauseigenem Personal kontrolliert.


7. Korrekturmaßnahmen

Bei Feststellung eines Akutbefalls werden geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Bekämpfung eines Mäusebefalls wird durch die Erhöhung der Anzahl der Köderstationen durchgeführt. Ähnliches gilt für einen Befall mit Wanderratten. Die Bekämpfung von Schaben kann ebenfalls mittels moderner Ködergele durchgeführt werden. Diese Technik erlaubt eine kontaminationsfreie Bekämpfung der Schaben und kann bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Vorratsmotten und vorratsschädigende Käfer sind jedoch nur mittel großflächiger Applikation von insektiziden Präparaten zu bekämpfen. Dabei sollten Präparate mit Kurzzeitwirkung denen mit langer Wirkdauer vorgezogen werden. Ist eine Langzeitwirkung erforderlich, sollten Präparate gewählt werden, die nicht flüchtig sind und die Raumluft nicht dauerhaft belasten, wie z.B. mikroverkapselte Wirkstoffe oder nicht flüchtige Insekten-Wachstums-Regulatoren.

Anschließend sollten die Ursachen des Befalls festgestellt werden und wenn möglich einem erneuten Befall vorgebeugt werden. Diese vorbeugenden Maßnahmen können bauliche Änderungen oder auch der Wechsel von Lieferanten sein.


8. Dokumentation

Die Positionen aller Monitoringfallen werden in einem Grundrissplan des Gebäudes in Form eines Schädlingsüberwachungsplan dokumentiert. Die Monitoringergebnisse werden in Kontrollisten festgehalten. Service-Behandlungen und Bekämpfungsmaßnahmen werden in vollständigen und nachvollziehbaren Kontrollberichten bzw. Bekämpfungsprotokollen festgehalten. Die gesamte Dokumentation wird dem Kunden fortlaufend ausgehändigt.


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